Energieausweis für Eigentümer und Makler.

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6.624 zufriedene Kunden
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Verbrauchsausweis Wohngebäude

Einfache Datenerfassung.

49 €inkl. MwSt
  • Rechtsgültig nach GEG 2026
  • Von zertifizierten Energieberatern persönlich geprüft
  • Gütesiegel DIN V 18599 der verwendeten Software
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Bedarfsausweis Wohngebäude

Hohe Aussagekraft.

99 €inkl. MwSt
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Energyausweis Smart™

Beste Wahl.

129 €inkl. MwSt
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Online Ausweis Check

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Der Energieausweis kann mehr sein als Pflicht.

Nutzen Sie unsere Energieausweise, um Ihre Vermarktungserfolge zu steigern.

Ob auf dem Smartphone, dem Tablet oder am Desktop: Unsere leicht verständlichen Online-Formulare lassen sich von überall aus unkompliziert ausfüllen. So wird das Erfassen von Daten zum Kinderspiel.

Bild: Einfache Erfassung von Daten für den Energieausweis

Beschleunigen Sie die Vermarktung. Mit gültigem Energieausweis.

Je schneller Sie die Gebäudedaten erfassen können, desto früher können wir Ihnen einen Qualitätsausweis ausstellen.

Erfassung

Einfach mit Dateneingabe beginnen, jederzeit fortsetzen, dann abschließen.

Mit unseren einfachen Online-Formularen können Sie von überall aus sofort mit der Erfassung beginnen. Der aktuelle Bearbeitungsstand wird automatisch in Ihrem Browser verschlüsselt gespeichert, sodass Sie jederzeit später fortfahren können. Vor Abschluss erhalten Sie eine Übersicht Ihrer Eingaben zur Prüfung.

Datenerfassung

Energieausweis

Wir prüfen die Daten und klären alle Fragen direkt mit Ihnen.

Sobald Sie uns den Auftrag erteilt haben, beginnen unsere Energieberater mit der Prüfung und stellen den rechtsgültigen Ausweis mit Registriernummer vom Deutschen Institut für Bauphysik aus. Sie bekommen den Energieausweis als PDF-Dokument per E-Mail zugeschickt. Sie können jetzt rechtssicher in die Vermarktung starten!

Energieausweis

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Wenn Sie regelmäßig Energieausweise benötigen, können Sie sich als Partner registrieren. Sie erhalten dann Zugriff auf unser Partner-Portal und können Energieausweise zu Sonderkonditionen bestellen. Werden Sie zusätzlich Mitglied in unserm Affiliate-Netzwerk und profitieren Sie von attraktive Provisionen für jeden vermittelten Auftrag.

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Unser Blog rund um den Energieausweis

Die Themen Energieausweis, Energieeffizienz und energetische Sanierung liegen uns am Herzen. In unserem Blog finden Sie regelmäßig Beiträge, mit denen wir über aktuelle Entwicklungen, Tipps und Trends informieren.

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Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen zum neuen Energieausweis ab dem 1. Januar 2027 – für Eigentümer, Vermieter, Makler und Verwalter.

    • Wann kommt der neue Energieausweis?

      Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mit neuem Namen und neuer Heizungsreform. Der neue Energieausweis-Typ folgt später: Er steckt in Artikel 2 und gilt ab dem 1. Januar 2027 bei jeder Neuausstellung.

      Bis Jahresende 2026 werden Ausweise noch nach dem Zwischenstand ausgestellt. Details und Timeline finden Sie im Beitrag GModG verkündet: Der neue Energieausweis kommt am 1. Januar 2027.

    • Bleibt mein bestehender Energieausweis ab 2027 gültig?

      Ja. Ein Ausweis, der vor dem 1. Januar 2027 ausgestellt wurde, bleibt in der Regel für seine übliche Laufzeit von zehn Jahren nutzbar. Er wird nicht am Neujahrstag ungültig.

      Ohne Verkauf, Vermietung oder ablaufende Gültigkeit müssen Eigentümer nicht allein wegen der GModG-Verkündung neu ausstellen. Den neuen Ausweistyp erhalten Sie erst bei einer Neuausstellung ab dem 1. Januar 2027.

    • Verbrauch oder Bedarf – was gilt ab 2027?

      Ab 2027 bleibt die Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis nur für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Schon ein kleiner Gewerbeanteil (Laden, Praxis, Büro) schließt den Verbrauchsausweis aus – dann ist ein Bedarfsausweis nötig.

      Für den Verbrauchsausweis brauchen Sie jährliche, nach Energieträgern differenzierte Verbrauchsdaten über zwei Jahre; die jüngste Periode darf höchstens 18 Monate zurückliegen. Mehr dazu: Verbrauchsausweis: Neue Wahlfreiheit für alle Wohngebäude.

    • Was gilt bei Verkauf oder Vermietung um den Jahreswechsel 2026/27?

      Entscheidend ist der Ausstellungszeitpunkt, nicht das Vermarktungsjahr. Findet der Notartermin noch 2026 statt, genügt ein Ausweis nach dem Zwischenstand – und dieser bleibt danach für die übliche Laufzeit nutzbar.

      Verschiebt sich die Transaktion auf Januar 2027 oder später und wird neu ausgestellt, gilt das Artikel-2-Format: erweiterte Pflichtangaben, digitales Format und bei Nichtwohngebäuden die neue A–G-Skala. Ob Sie jetzt bestellen oder bis 2027 warten, hängt vor allem davon ab, wann Verkauf oder Vermietung anstehen.

    • Brauche ich bei Mietverlängerung einen Energieausweis?

      Ja – ab dem 1. Januar 2027 gilt die Vorlage- und Ausstellungspflicht auch bei Mietverlängerung, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt. Vermieter und Mieter sollten Restlaufzeiten und geplante Verlängerungen frühzeitig prüfen.

      Bei Neuvermietung bleiben die bekannten Pflichten: Vorlage spätestens bei der Besichtigung und Übergabe an den Mieter. Ein gültiger Altausweis aus 2026 oder früher reicht dafür weiterhin.

    • Welche Angaben gehören ab 2027 in Immobilienanzeigen?

      Ab 2027 müssen Makler und Vermarkter zwei Inserats-Logiken parallel führen – gesteuert vom Ausstellungsdatum des Ausweises:

      • Altausweis (vor 01.01.2027): u. a. Art des Ausweises, Endenergiebedarf/-verbrauch, Energieträger; bei Wohngebäuden Baujahr und Klasse.
      • Neuausweis (ab 01.01.2027): u. a. Ausweistyp (§ 81 oder § 82), Ausstellungsdatum, Jahres-Primärenergiebedarf, Klasse, Baujahr, Energieträger.

      Wer Alt- und Neu-Kennzahlen vermischt, riskiert Abmahnung und Bußgeld. Praxisdetails: GModG für Makler.

    • Was bedeutet der digitale Energieausweis bei der Besichtigung?

      Ab dem 1. Januar 2027 wird der Energieausweis bei Neuausstellung digital und maschinenlesbar ausgestellt. Papier gibt es nur noch auf Verlangen von Bauherr oder Eigentümer – nicht automatisch für jeden Interessenten.

      Die Vorlagepflicht bleibt: Spätestens bei der Besichtigung muss der Inhalt einsehbar sein – per Screen/PDF, Ausdruck oder deutlich sichtbarem Aushang. Makler sollten die Datei vor dem ersten Termin im CRM haben.

    • Was müssen Hausverwalter und WEG ab 2027 beachten?

      Verwalter steuern oft viele Einheiten: Ab 2027 steigen die Anforderungen an Datenqualität (zwei Jahreszeiträume, Energieträgerdifferenzierung) und an die Unterscheidung ausschließlich Wohnen versus Mischnutzung oder Nichtwohngebäude.

      Digitale Ausgabe und erweiterte Pflichtfelder berühren Software und Eigentümerkommunikation. Orientierung: GModG für Hausverwalter.

    • Was ändert sich bei Nichtwohngebäuden und Baudenkmälern?

      Bei Nichtwohngebäuden kommt ab 2027 die Skala A bis G (Klasse A nur für Nullemissionsgebäude). Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing oder Vertragsverlängerung ist ein Ausweis auf Grundlage einer energetischen Bilanzierung (Bedarfsausweis) Pflicht – ohne Wahlfreiheit.

      Bei Baudenkmälern entfällt die bisherige Ausnahme: Ausweis-, Vorlage- und Übergabepflichten gelten ab 2027 wie bei anderen Gebäuden. Die Wohn-Skala A+ bis H bleibt für Wohngebäude unverändert – mehr dazu im Faktencheck zur A–G-Skala.