Dokumente für den Energieausweis: Was brauche ich?

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Energieberater, Blogger

Für die Erstellung eines Energieausweises sind verschiedene Informationen und Dokumente erforderlich. Wir erklären, welche Unterlagen Sie bereithalten sollten, um den Energiepass in kürzester Zeit beauftragen zu können. Dieser Artikel ist für Eigentümer, Vermieter und Verwalter von Immobilien gedacht, die einen Energieausweis benötigen und sich einen Überblick über die dafür notwendigen Unterlagen verschaffen möchten.

Bild: Dokumente für Energieausweis

Zunächst klären wir, welche Informationen für beide Arten des Energieausweises, den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis, benötigt werden.

Gut zu wissen: Wenn Sie einen Ausweis bei energyausweis.de erstellen lassen, werden alle erforderlichen Daten schrittweise abgefragt. Falls Ihnen eine Angabe nicht zur Hand sein sollte, können Sie die Eingaben jederzeit später fortsetzen.

Verbrauchs- und Bedarfsausweis: Diese Unterlagen benötigen Sie für beide

Die Angaben, die für einen Verbrauchsausweis benötigt werden und die für einen Bedarfsausweis erforderlich sind, unterscheiden sich teilweise. Dennoch gibt es einige Informationen, die für beide Arten des Energieausweises benötigt werden. Dazu gehören:
  • Anlass der Ausstellung (z.B. Verkauf).
  • Der Gebäudestandort.
  • Das Baujahr des Gebäudes.
  • Die Art des Gebäudes (z.B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus).
  • Anzahl der Wohneinheiten.
  • Die Wohnfläche des Gebäudes.
  • Baujahr der Heizungsanlage (steht im Schornsteinfegerprotokoll).
  • Der Energieträger (z.B. Gas, Öl, erneuerbare Energien).
  • Angaben zur Warmwasserbereitung.
  • Die Art der Lüftung und Kühlung.
  • Angaben zur energetischen Modernisierung (z. B. Dachsanierung, Fassadendämmung).
  • Gebäudefotos (sind seit 2021 Pflicht).
  • Ihre Rechnungsanschrift.
Neben diesen allgemeinen Angaben sind für den Energieausweis weitere Informationen erforderlich, die sich je nach Art des Energieausweises unterscheiden. Im Folgenden gehen wir auf die spezifischen Anforderungen für den Verbrauchs- und Bedarfsausweis ein. Daher sollten Sie zunächst klären, welchen Energieausweis Sie benötigen.

Der Online-Ausweis-Check

Falls Sie noch nicht wissen, welcher Energieausweis für Sie infrage kommt, können Sie unseren Online-Check nutzen. Dieser hilft Ihnen, den richtigen Energieausweis für Ihre Immobilie zu finden. Sie können in den meisten Fällen zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis frei wählen. Doch es gibt auch Ausnahmen. Mit dem nachfolgenden Check treffen Sie immer die richtige Entscheidung.

Wofür benötigen Sie einen Energieausweis?

Gut zu wissen: Falls der Ausweis-Check einen Smartausweis empfiehlt, ist es immer möglich, auch nur einen der beiden Ausweisarten zu beauftragen. Der Smartausweis wird bei uns bevorzugt empfohlen, da er anhand Ihrer Angaben intern berechnet wird und somit die beste Effizienzklasse für Ihr Gebäude ermittelt.

Verbrauchsausweis: Alle erforderlichen Dokumente im Überblick

Für den Verbrauchsausweis sind wie der Name schon sagt, vor allem die Verbrauchsdaten entscheidend. Dazu gehören:
  • Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen der letzten drei Jahre.
  • Angabe von Leerständen (falls vorhanden).
  • Dicke der Dämmschichten (wirkt sich nur auf Modernisierungsempfehlungen aus).

Beim Verbrauchsausweis werden neben den Verbrauchsdaten auch Eigenschaften zum Gebäude abgefragt, die sich auf die Modernisierungsempfehlungen auswirken. Auch wenn es sich hierbei nur um eine erste Einschätzung für mögliche energetische Verbesserungen handelt, wird diese Information bei Banken im Rahmen der finanzierung berücksichtigt. Wenn Sie von der Bank Modernisierungsmaßnahmen gleich mitfanzieren, dann können Sie in den Bankgesprächen auf den Verbrauchsausweis bezug nehmen. Gleichzeitig sind die im Energieausweis genannetn Modernisierungsempfehlungen auch für die Bank wichtig, um die Kreditwürdigkeit des Gebäudes zu beurteilen und die Zinskonditionen festzulegen.

Bei umfangreichen energetiscghen Sanierungsmaßnahmen reicht ein Energieausweis für die Beurteilung der notwendigen Maßnahmen nicht aus. Hier empfehlen wir Ihnen, auch einigen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen zu lassen. Dieser wird von einem Energieberater oder Architekten erstellt und enthält eine detaillierte Planung der Modernisierungsmaßnahmen und eine Kostenschätzung.

Gut zu wissen: Die letzte Verbrauchsabrechnung darf nicht älter als 18 Monate sein und die Verbrauchsdaten müssen einen Zeitraum von 36 aufeinanderfolgenden Monaten abdecken. Sollten diese Daten nicht vorliegen, müssen Sie einen Bedarfsausweis erstellen lassen.

Die regionalen Klimafaktoren zur Anpassung des Verbrauchs werden für Sie anhand des Gebäudestandorts berechnet. Zusätzlich können Fotos des Gebäudes und modernisierter Bauteile sowie Baupläne hilfreich sein, um die Daten zu validieren.

Bedarfsausweis erstellen: Wichtige Angaben und Voraussetzungen

Der Bedarfsausweis basiert auf einer Simulation der Energieeffizienz des Gebäudes, daher sind die Gebäudegeometrie sowie die energetischen Eigenschaften der Bauteile entscheidend. Dazu gehören:
  • Größe des Gebäudes (Länge, Breite, Raumhöhen, Kniestock).
  • Energetische Qualität von Bauteilen (z. B. Fenster, Fassade, Dach, Kellerdecke).
  • Dicke und Art der Dämmung.
  • Typ, Alter und Größe des Heizkessels und Warmwasserspeichers.

Im Vergleich zum Verbrauchsausweis sind die Angaben für den Bedarfsausweis umfangreicher und detaillierter. Dabei stellt es den Eigentümer bisweilen vor eine Herausforderung, die erforderlichen Daten zu den Gebäudeabmessungen und den energetischen Eigenschaften der Bauteile zu beschaffen. Für die Ermittlung der Längen und Höhen des Gebäudes können Baupläne oder Grundrisse hilfreich sein.

Eine weitere Methode, die wir bei energyausweis.de anwenden, ist die Nutzung von Satellitenbildern, um die Gebäudegeometrie zu validieren. Die Höhen können dann anhand der Stockwerke und typischen Raumhöhen geschätzt werden. Besser und genauer sind aber immer die Angaben aus den Bauplänen und Grundrissen. Wenn Sie Zugang zum Gebäudestandort haben, ist auch die Messung mit einem Laser-Entfernungsmesser oder einfachem Meterstab möglich.

Für die energetische Qualität der Bauteile sind Angaben zur Dämmung und zur Art der Fenster erforderlich. Diese Informationen können Sie in den Bauplänen oder in Rechnungen der Handwerker finden, die die Modernisierungen durchgeführt haben. Sofern Ihnen die U-Werte der Bauteile bekannt sind, ist dies ein großer Vorteil, da es zu einer genaueren Berechnung der Energiekennwerte führt.

Energiekennwerte verbessern: Diese Angaben sind entscheidend

Es kommt leider immer wieder vor, dass Hauseigentümer einen Energieausweis mit besserer Effizienzklasse haben könnten, wenn Sie bei der Ermittlung der Daten genauer vorgegangen wären. Umgekehrt zahlt sich an einigen Stellen eine zu genaue Angabe nicht aus. Beispielsweise ist es nicht sinnvoll, die Länge der Hauswand auf den Zentimeter genau zu messen. Hier sind die Angaben in Metern ausreichend.

Wo also rentiert sich die Genauigkeit und wo nicht? Hier zeigen wir Ihnen eine Übersicht, bei welchen Angaben sich ein genaues Vorgehen auszahlt.

Verbrauchsausweis

  • Genaue Verbrauchsdaten und Einheiten.
  • Eventuell zusätzliche Verbräuche anderer Energieträger.
  • Warmwasserverbrauch (falls separat gemessen).
  • Leerstände (exakte Zeiträume und Flächen).
  • Fernwärme: Primärenergiefaktor (falls vom Versorger mitgeteilt).

Gut zu wissen: Angaben zum Gebäude wie Sanierung und Dämmung wirken sich beim Verbrauchsausweis nur auf die Modernisierungsempfehlungen aus, nicht aber auf die Energiekennwerte selbst.

Bedarfsausweis

  • Gebäudegeometrie auf volle Meter gerundet (Längen, Breiten, Höhen, Dachneigung).
  • Dämmstärken und Jahr, in dem die Dämmschicht angebracht wurde (noch besser: genaue U-Werte).
  • Die Heizung: Hier sind die Angaben zum Typ, Alter und zur Größe des Heizkessels und Warmwasserspeichers wichtig.
  • Die Fenster: Die Art der Fenster und die U-Werte der Verglasung sind entscheidend für die Ermittlung der Energiekennwerte.
  • Dämmung von Leitungen, wenn nachträglich erfolgt.
  • Lüftung: Falls eine Luftdichtigkeitsprüfung vorgenommen wurde, wirkt sich das meist positiv aus.
  • Wärmebrücken: Wenn eine genaue Berechnung vorliegt, kann sich das ebenfalls positiv auswirken.
  • Wärmepumpe: Jahresarbeitszahl (JAZ) für Heizung und Warmwasser.

Smart-Energieausweis: Kombination aus Verbrauchs- und Bedarfsdaten erklärt

Beim Smartausweis berechnen wir bei energyausweis.de intern die beiden oben genannten Ausweisarten: Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Dafür benötigen wir die gleichen Daten wie für die beiden Ausweise, wobei wir die Datenaufnahme so vereinfacht haben, dass Sie nur einmal alle erforderlichen Informationen eingeben müssen.

Wenn Sie einen Energieausweis mit einer besseren Effizienzklasse in der Hand halten, kann dies beim Verkauf oder bei der Finanzierung extrem viel wert sein. Der Smartausweis bietet Ihnen daher die Möglichkeit, die beste Effizienzklasse für Ihr Gebäude zu ermitteln und so den Wert Ihrer Immobilie zu steigern.

Erneuerbare Energien: Wie wirken sich diese positiv auf den Energieausweis aus?

Der Einsatz erneuerbarer Energien wirkt sich beim Verbrauchsausweis nur indirekt aus. Wenn Sie beispielsweise einen Teil der Warmwasserbereitung über eine Solarthermieanlage abdecken, wird das den Verbrauch der zugekauften Energieträger senken und sich damit positiv auf die Energieeffizienzklasse auswirken. Beim Bedarfsausweis gehen erneuerbare Energien in die Simulationsrechnungen mit ein und werden somit direkt berücksichtigt. In beiden Fällen haben erneuerbare Energien einen großen Effekt auf den Primärenergieverbrauch und auf den CO2-Aussstoß des Gebäudes.

Eine Photovoltaikanlage wirkt sich nur in den Fällen auf den Endenergiekennwert aus, bei denen der Heiz- oder Warmwasserbedarf durch Strom aus der Photovoltaikanlage zumindest teilweise gedeckt wird. Dies ist typischerweise beim Einsatz von Wärmepumpen der Fall oder bei der Warmwasserbereitung mit einem Durchlauferhitzer.

Beim Verbrauchsausweis wird auch bei einer Photovoltaikanlage eine doppelte Anrechnung vermieden, indem tatsächliche Verbrauchsdaten angesetzt werden, die mit einer solchen Anlage geringer ausfallen. Beim Bedarfsausweis werden die Stromeinträge auf Basis des Standorts und der Gebäudeausrichtung berechnet und in die Energiebilanz einbezogen.

Die Angabe von erneuerbaren Energien im Energieausweis kann somit insbesondere beim Bedarfsausweis die Effizienzklasse verbessern und damit den Wert der Immobilie steigern.

Energieausweis aktualisieren: Kann ein neuer Ausweis aus einem alten berechnet werden?

Eine Aktualisierung oder Verlängerung eines Energieausweises ist im eigentlichen Sinn nicht möglich. Nach Ablauf der 10-jährigen Gültigkeit muss immer ein vollständig neuer Ausweis erstellt werden, der dann wieder für weitere 10 Jahre gültig ist. Die Daten des alten Ausweises sind für die Erstellung des neuen Ausweises nicht notwendig und stellen nur in Ausnahmefällen eine Hilfe dar.

Beim Verbrauchsausweis sind aktuelle Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre maßgeblich. Diese müssen also immer neu eingereicht werden, die alten Daten können daher nicht übernommen werden. Beim Bedarfsausweis ist die Situation etwas anders, da hier die Eingangswerte für die Berechnung nicht aufgeführt sind, sondern nur das Endergebnis der Gebäudesimulation. Somit müssen Sie auch hier alle Daten neu eingeben.

In seltenen Fällen, insbesondere nach energetischen Modernisierungen, erhalten Sie vom Architekten, Energieberater oder Ingenieur ein Dokument, das die energetischen Eigenschaften des Gebäudes beschreibt. Dieses Dokument kann für die Erstellung eines neuen Energieausweises hilfreich sein, hauptsächlich um die aktuelle Dateneingabe mit denen des alten Ausweises zu vergleichen.

Tipp: Alte und neue Energieausweise sind nicht immer vergleichbar

Ein neuer Energieausweis kann aufgrund von geänderten Berechnungsmethoden und Normen zu anderen Ergebnissen führen als der alte Ausweis. Alte Energieausweise vor 2014 hatten eine Farbskala, die bis 400 kWh/m²a reichte. Neuere Ausweise ab 2014 verwenden eine striktere Skala, die nur bis 250 kWh/m²a reicht. Dadurch können Gebäude, die früher im gelben Bereich lagen, heute im roten Bereich erscheinen, obwohl sich ihr Energieverbrauch nicht geändert hat.

Darüber werden seit 2014 Energieausweise zusätzlich in Effizienzklassen von A+ bis H eingeteilt. Diese Klassen erleichtern den Vergleich moderner Ausweise, sind jedoch bei älteren Dokumenten nicht verfügbar.

Gut zu wissen: Während sich die Skala und die Energieklassen bei Energieausweisen in 2014 geändert haben, ist der Energiekennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) ein guter Vergleichswert. Dieser Wert ist unabhängig von den Energieklassen und der Darstellung auf der Energieskala. Allerdings ist auch dieser Wert von den Berechnungsmethoden abhängig und mit der ab 2024 verpflichtenden Norm DIN V 18599 nicht mehr mit vorherigen Ausweisen vergleichbar.

Insbesondere bei der energetischen Modernisierung eines Gebäudes kann es zu großen Unterschieden zwischen dem alten und dem neuen Energieausweis kommen. Daher sollten Sie bei der Erstellung eines neuen Energieausweises immer die aktuellen Daten und Berechnungsmethoden verwenden.

Unser Fazit

Die Erstellung eines Energieausweises erfordert eine Vielzahl von Informationen und Dokumenten. Diese haben Sie schnell zusammen, wenn Sie anhand der obigen Checklisten diese vorab sammeln. So können Sie dann in kürzester Zeit den Energieausweis beauftragen. Alternativ ist es auch möglich, die Daten schrittweise bei der Online-Erstellung des Ausweises einzugeben. Wenn eine notwendige Angabe mal nicht zur Hand sein sollte, können Sie die Eingaben jederzeit später fortsetzen.

So oder so macht es Sinn, Verbrauchsdaten, Gebäudeunterlagen und 4 Fotos des Gebäudes bereitzuhalten: ein Foto des Gebäudes, ein Foto der Dämmung, ein Foto der Fenster und ein Foto der Heizungsanlage. Die Angaben für den Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterscheiden sich teilweise, daher sollten Sie zunächst klären, welchen Energieausweis Sie benötigen. Dann können Sie anhand der obigen Checklisten die erforderlichen Unterlagen ganz gezielt zusammenstellen.